Kosten für die Psychotherapie in Swisttal

Die analytische Gestalttherapie zählt nicht zu den Richtlinienverfahren. Einige Krankenkassen übernehmen diese Therapieform als Kann-Leistung, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Sollten Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, besteht hier ggf. die Möglichkeit einer Kostenerstattung.

Für Selbstzahler belaufen sich die Kosten derzeit wie folgt:

  • Einzeltherapie 50 Min. – 60 Euro
  • Paartherapie 50 Min. – 90 Euro

Die erste Beratungssitzung dient dem Kennenlernen und wird mit einem reduzierten Honorar von 50 € abgerechnet.

Ggf. kann in Anhängigkeit von ihrer persönlichen finanziellen Lage eine Anpassung der Kosten erfolgen.

Ihre Vorteile als Selbstzahler:

Keine Wartezeit – Sie bekommen zeitnah einen Termin!

Da die Abrechnung des Honorars direkt mit Ihnen erfolgt, gebe ich keine Informationen über ihre persönliche Situation an Dritte weiter. Wünschen Sie eine Abrechnung über eine Zusatz-Versicherung, oder private Krankenversicherung muss ich eine Diagnose stellen, die der Versicherung vorgelegt werden muss. Hierzu benötige ich von Ihnen das Einverständnis, dass Sie mich von der gesetzlichen Schweigepflicht entbinden.

Eine private Finanzierung hat den Vorteil, dass bei geplantem Abschluss bestimmter Versicherungen (u.a. Berufsunfähigkeitsversicherung) keine Nachteile entstehen.

Bei Personen mit dem Ziel der Verbeamtung (z.B. Studenten des Lehramts, angehende Referendare) gibt es keine Historie, die eine psychotherapeutische Behandlung beinhaltet und Anwärter/innen des öffentlichen Dienstes haben keine Einschränkungen bei der Verbeamtung auf Lebenszeit.